KFZ-Info
Über den nachfolgenden Link erhalten Sie eine Übersicht zu den grundlegenden Informationen im Bereich KFZ-Versicherung.
(Österreichsicher Versicherungsverband)
http://www.vvo.at/kfz-versicherung.html#Bonus
Sie können sich mit Ihren Fragen gerne auch direkt an uns wenden:
Erforderliche Dokumente:
Anfallende Kosten:
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Folgende Dokumente benötigen Sie bei der KFZ Anmeldung:
- Identitätsnachweis (Führerschein etc.)
- Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
- Prüfgutachten gem. § 57a KFG (bei Gebrauchtfahrzeugen)
- Benutzungsüberlassungserklärung (bei Leasingfahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung (erhalten Sie im Hvvb-Office)
Folgende Dokumente benötigen Sie bei der KFZ-Abmeldung:
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung (Teil 2 befindet sich am/im Typenschein)
- Kennzeichentafeln (Bei einer Ummeldung nicht notwendig, wenn es sich bereits um ein EU-Kennzeichen handelt)
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Kosten PKW Zulassung:
Gesetzliche Zulassungsgeb. (erhält die Behörde) EUR 119,80
Standard-Kennzeichentafeln (Kaufpreis für Tafeln) EUR 18,00
Begutachtungsplakette (Kosten für die Plakette) EUR 1,45
Kostenbeitrag für die zulassende Versicherungs- EUR 34,75
gesellschaft+ 20% MWSt für das Finanzamt EUR 6,95
Abfrage Hauptwohnsitz EUR 1,00
Gesamtkosten inkl. MwSt. EUR 181,95
Kosten Motorrad Zulassung:
Gesetzliche Zulassungsgeb. (erhält die Behörde) EUR 119,80
Standard-Kennzeichentafeln (Kaufpreis für Tafeln) EUR 9,80
Begutachtungsplakette (Kosten für die Plakette) EUR 1,45
Kostenbeitrag für die zulassende Versicherungs- EUR 6,95
gesellschaft + 20% MWSt für das Finanzamt EUR 34,75
Abfrage Hauptwohnsitz EUR 1,00
Gesamtkosten inkl. MwSt. EUR 173,75
Kosten für die Abmeldung:
Innerhalb Ihres Verwaltungsbezirkes fallen für Abmeldungen keine zusätzlichen Kosten mehr an!
Bei Namens- oder Adressänderungen wird aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Abfrage des Hauptwohnsitzes
1 Euro verrechnet.